Verkürzter Abschluss

Die leichtere Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die kleinen Gesellschaften offensteht.

Eine Gesellschaft, die unter den gesetzlichen Schwellenwerten bleibt, darf eine verkürzte Bilanz und eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. Die Centrale des Bilans unterscheidet sie nach Formulartyp: vollständige Bilanz, verkürzte Bilanz und ein Sondermodell für Finanzbeteiligungsgesellschaften, das nach dem Referenzjahr 2016 nicht mehr verwendet wurde.

Die wichtigste Folge für jeden, der solche Abschlüsse liest, passt in eine Zeile: die verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung beginnt beim Rohergebnis. Sie hat keine Umsatzzeile und keine Aufgliederung der Material- oder externen Aufwendungen. Eine Gesellschaft, die dieses Modell einreicht, verbirgt ihren Umsatz nicht — das Formular fragt nicht danach.

Die verkürzte Bilanz behält die Hauptposten: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten. Deshalb ist die Bilanzsumme für 100 % der Geschäftsjahre abgedeckt, während der Umsatz bei einer kleinen Minderheit endet.

Woher diese Zahl stammt

Aus dem Formulartyp der bei der Centrale des Bilans eingereichten Abschlüsse.

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