Jahresabschluss
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die jede luxemburgische Gesellschaft jährlich beim Handels- und Gesellschaftsregister einreicht.
Der Jahresabschluss wird binnen sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres von der Gesellschafterversammlung festgestellt und dann binnen eines Monats nach dieser Feststellung eingereicht — spätestens sieben Monate nach dem Jahresende. Bei einem Kalendergeschäftsjahr ist der Stichtag der 31. Juli, weshalb das zuletzt veröffentlichte Jahr einer Gesellschaft dem laufenden normalerweise um ein Jahr nachläuft.
Die Abschlüsse werden über die eCDF-Plattform erstellt und dem Register in strukturierter Form übermittelt. Genau diese strukturierte Form veröffentlicht die Centrale des Bilans des STATEC, und damit arbeitet diese Website.
Nicht von jedem eingetragenen Rechtsträger werden Abschlüsse veröffentlicht. Offene Handelsgesellschaften, einfache Kommanditgesellschaften, Einzelkaufleute und wirtschaftliche Interessenvereinigungen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen befreit. Das Fehlen von Abschlüssen ist daher für sich genommen kein Versäumnis.
Die Nichteinreichung bleibt gleichwohl einer der häufigsten Verstöße gegen das Gesellschaftsrecht und kann zur gerichtlichen Auflösung führen.
Woher diese Zahl stammt
Aus den bei der Centrale des Bilans veröffentlichten Einreichungen.