Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Der Teil der Verbindlichkeiten mit höchstens zwölf Monaten Restlaufzeit.
Die luxemburgische Bilanz weist für jede Kategorie von Verbindlichkeiten den binnen eines Jahres fälligen Teil aus. Diese Zeile ist die Summe dieser Teile: was die Gesellschaft in den zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu begleichen hat.
Es ist die Zahl, die man dem Umlaufvermögen gegenüberstellt. Übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten es deutlich und dauerhaft, hängt die Gesellschaft von neuer Finanzierung, von Umschuldung oder von der Geduld ihrer Lieferanten ab.
Beachten Sie, was die Zeile nicht sagt: sie nennt die Restlaufzeit am Bilanzstichtag, kein Datum. Ein Zehnjahresdarlehen mit elf Monaten Restlaufzeit steht hier, genau wie eine Lieferantenrechnung.
Woher diese Zahl stammt
Aus der Zeile „Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr“ der Bilanz (eCDF-Variable 453).
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