Bevor Sie mit einem neuen Partner unterschreiben, auf Rechnung liefern oder ein Zahlungsziel einräumen, ist eine Viertelstunde mit den öffentlichen Quellen gut angelegt. In Luxemburg ist ein Teil davon öffentlich und kostenlos — und ein anderer Teil, anders als oft geschrieben wird, nicht. Zu wissen, wo diese Grenze verläuft, ist die halbe Arbeit.
1. Beginnen Sie mit der RCS-Nummer
Die RCS-Nummer ist die primäre Kennung eines luxemburgischen Rechtsträgers: ein Abschnittsbuchstabe und bis zu sechs Ziffern. Das Handels- und Gesellschaftsregister vergibt sie bei der Eintragung, sie ändert sich nie, und nach einer Löschung wird sie nicht neu vergeben.
Der Buchstabe gehört zur Nummer. B18902 und F18902 sind verschiedene Rechtsträger — B steht für Handelsgesellschaften, also nahezu das gesamte Register, F für Zweigniederlassungen. Eine Suche, die den Buchstaben verwirft, kann sie nicht unterscheiden.
2. Lesen Sie die Jahresabschlüsse
Das ist der ergiebigste Teil und der, mit dem diese Website arbeitet. Jede luxemburgische Kapitalgesellschaft reicht Jahresabschlüsse beim Handels- und Gesellschaftsregister ein, erstellt über die eCDF-Plattform. Das STATEC veröffentlicht die strukturierte Fassung über seine Centrale des Bilans unter einer offenen Lizenz.
Achten Sie auf drei Dinge. Die Bilanzsumme, die die Größe der Gesellschaft angibt und in jedem eingereichten Geschäftsjahr steht. Das Eigenkapital: ist es negativ, übersteigen die Verbindlichkeiten das Vermögen, und sinkt das Nettovermögen unter die Hälfte des gezeichneten Kapitals, verlangt das Gesetz die Einberufung der Gesellschafter zur Entscheidung über die Auflösung. Und das Jahresergebnis, das auch dann öffentlich bleibt, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung es nicht ist — es steht in der Bilanz, innerhalb des Eigenkapitals.
Rechnen Sie nicht mit dem Umsatz. Er erscheint nur auf der vollständigen Gewinn- und Verlustrechnung, das sind 7,6 % der eingereichten Geschäftsjahre; das verkürzte Modell, das die meisten Gesellschaften einreichen dürfen, beginnt beim Rohergebnis und hat überhaupt keine Umsatzzeile. Eine Gesellschaft, die keinen veröffentlicht, verbirgt ihn nicht — ihr Formular fragt nicht danach.
3. Prüfen Sie die MwSt.-Nummer
Stellt ein Partner Ihnen Mehrwertsteuer in Rechnung, muss er dafür registriert sein. Die Nummer hat die Form LU plus acht Ziffern und lässt sich kostenlos im VIES-System der Europäischen Kommission prüfen, das EU-weit antwortet und sagt, ob die Nummer in dem Moment gültig ist, in dem Sie fragen.
Die MwSt.-Nummer ist nicht die RCS-Nummer. Es sind zwei verschiedene Nummern zweier verschiedener Stellen, und keine lässt sich aus der anderen ableiten.
4. Fehlende Einreichungen sind selbst ein Signal
Abschlüsse werden binnen sechs Monaten nach dem Jahresende festgestellt und binnen eines Monats danach eingereicht — spätestens sieben Monate nach dem Jahresende, bei einem Kalenderjahr also zum 31. Juli. Das zuletzt veröffentlichte Jahr einer Gesellschaft läuft dem laufenden daher normalerweise um ein Jahr nach, und das ist keine Verspätung.
Nicht jeder Rechtsträger muss veröffentlichen: offene Handelsgesellschaften, einfache Kommanditgesellschaften, Einzelkaufleute und wirtschaftliche Interessenvereinigungen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen befreit. Fehlende Abschlüsse sind für sich genommen kein Versäumnis. Eine operativ tätige Kapitalgesellschaft, die seit Jahren nichts eingereicht hat, ist aber eine Nachfrage wert.
Was man Ihnen zu prüfen empfiehlt und was es hier nicht gibt
Viele Ratgeber zur Unternehmensprüfung sind für ein Land geschrieben und werden durch Austausch der Namen angepasst. Drei Dinge tauchen immer wieder auf und haben in Luxemburg keine Entsprechung.
Es gibt in Luxemburg kein öffentliches Register unzuverlässiger Mehrwertsteuerpflichtiger und keinen Mechanismus, der die nicht abgeführte Mehrwertsteuer eines Lieferanten auf dessen Kunden überträgt. Diese Regelung ist slowakisch.
Das Register der wirtschaftlich Berechtigten ist seit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. November 2022 nicht mehr öffentlich zugänglich. Keine Website kann Ihnen seinen Inhalt rechtmäßig zeigen.
Und schließlich: Sitz, Tätigkeitscode, Gründungsdatum und die Liste der Geschäftsführer führt das Handels- und Gesellschaftsregister, das aber kostenlos Eintrag für Eintrag abgefragt wird und keinen wiederverwendbaren Gesamtauszug veröffentlicht. Deshalb finden Sie sie auf dieser Website nicht: sie müssen an der Quelle gelesen werden.
Was daraus folgt
Keiner dieser Punkte ist für sich eine Entscheidung. Zusammen ergeben sie ein Bild, das klar genug ist, um zwischen Vorkasse, kürzeren Zahlungszielen oder schlicht dem Weitermachen zu wählen. Und all das ist öffentlich — Sie brauchen niemandes Erlaubnis, um hinzusehen.