Wertberichtigungen

Abschreibungen und Wertminderungen — der im Jahr erfasste Wertverlust von Vermögensgegenständen.

Eine Wertberichtigung erfasst, dass ein Vermögensgegenstand weniger wert ist als bei seinem Zugang. Sie umfasst planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Werte über die Nutzungsdauer sowie Abwertungen des Umlaufvermögens, insbesondere zweifelhaft gewordener Forderungen.

Es ist ein Aufwand, der kein Geld bewegt. Er belastet das Jahresergebnis, ohne die Liquidität zu mindern — weshalb eine Gesellschaft buchhalterisch Verlust ausweisen kann, während sie mehr einnimmt als sie ausgibt.

Wertberichtigungen auf Finanzanlagen — etwa die Abwertung einer Beteiligung — stehen in einer eigenen Zeile weiter unten, auf der Finanzseite.

Woher diese Zahl stammt

Aus der Zeile „Wertberichtigungen“ der eingereichten Gewinn- und Verlustrechnung (eCDF-Variablen 657 und 615).

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