Rückstellungen

Wahrscheinliche, klar bestimmte Aufwendungen, deren Höhe oder Zeitpunkt noch ungewiss ist.

Eine Rückstellung deckt eine Verpflichtung ab, die die Gesellschaft für wahrscheinlich hält, ohne genau zu wissen, wie hoch oder wann: ein laufender Rechtsstreit, eine gewährte Garantie, eine laufende Umstrukturierung, Pensionszusagen, noch nicht veranlagte Steuern.

Sie ist weder Verbindlichkeit noch Rücklage, und der Unterschied zählt. Eine Verbindlichkeit ist nach Höhe und Fälligkeit bestimmt. Eine Rücklage gehört zum Eigenkapital: sie ist einbehaltener Gewinn. Eine Rückstellung liegt dazwischen — ein erwarteter Aufwand, erfasst bevor er bezahlt ist.

Die luxemburgische Bilanz trennt Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen. Das verkürzte Modell veröffentlicht nur die Summe.

Woher diese Zahl stammt

Aus der Zeile „Rückstellungen“ der eingereichten Bilanz (eCDF-Variable 331).

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